- Vorfahrt
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Vor|fahrt ['fo:ɐ̯fa:ɐ̯t], die; -:Recht, an einer Kreuzung o. Ä. zuerst zu fahren:welcher Wagen hat hier [die] Vorfahrt?; er hat die Vorfahrt nicht beachtet; sie hat mir die Vorfahrt genommen.* * *
Vor|fahrt 〈f. 20; unz.〉1. 〈bei Straßenkreuzungen〉 Vorrang einer Fahrtrichtung2. = Vorfahrtsrecht● die \Vorfahrt beachten, verletzen; ich habe \Vorfahrt; wer hat hier \Vorfahrt?* * *
Vor|fahrt , die; -, -en:1.2. <Pl. selten> (Verkehrsw.) (durch genaue Bestimmungen geregeltes) Recht, an einer Kreuzung od. Einmündung vor einem anderen herankommenden Fahrzeug durchzufahren:[die] V. haben, beachten, missachten, verletzen;jmdm. die V. lassen, nehmen.* * *
Universal-Lexikon. 2012.